Entfernung SAT-Anlage – Mieterbrief August 2017
Der Sachverhalt
Ein Mieter hat auf dem Balkon seiner Wohnung eine SAT-Antenne angebracht. Die Antenne war von außen nicht sichtbar, da sie innen liegend angebracht war. Die Antenne war verhältnismäßig klein, der Parabolspiegel befand sich vollständig innerhalb des Balkons und war seitlich zum Balkon so ausgerichtet, dass die Schüssel in der Fassadenfront nur mit Mühe wahrnehmbar ist. Dem Vermieter war dies ein Dorn im Auge, er meinte, dass die SAT Schüssel das Haus baulich und optisch beeinträchtige und die unsachgemäße Montage eine Gefahr darstelle. Der Mieter könnte sein Informationsbedürfnis schließlich auch über andere Informationsmedien abdecken. Der Mieter weigerte sich, die SAT-Anlage zu entfernen, es kam zum Prozess.
Das Urteil
Die Klage wurde abgewiesen. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22.10.2015, Az. 412 C 11331/15 entschieden, dass eine Parabolantenne keine relevante Beeinträchtigung des Eigentums darstellt. Die Anbringung der Antenne liegt im Rahmen des zulässigen Gebrauchs der Mietsache. Das Gericht hat bei der Entscheidungsfindung insbesondere die Fotos berücksichtigt, die der Vermieter selbst vorgelegt hat. Darauf war zu erkennen, dass der Anblick des Hauses und die Fassade selbst kaum beeinträchtigt werden. Der Balkon des Mieters befand sich im fünften Stock, so dass aus der Fußgängerperspektive die Schüssel kaum sichtbar war. Die SAT-Anlage war wie ein Blumenkasten befestigt, ohne die Substanz des Hauses zu beeinträchtigen.
Hinweis für die Praxis
Bei solchen Fällen ist ein Beweis durch Fotos besonders wichtig. Selbst die Fotos des Vermieters waren eher zu seinen Lasten auszulegen. Dazu kommt, dass das Gericht selbst recherchiert und sich mittels “Google Maps” einen weiteren Eindruck von der Situation verschafft hat. Auch dabei war zu sehen, dass ein Einsehen des Balkons des Mieter unmöglich war, da er in einem Hochhaus, wohnte, in dessen unmittelbarer Umgebung keine anderen Wohngebäude waren. Unmittelbar vor dem Balkon des Mieters befand sich ein großer Baum, der die Sicht auf den Balkon zusätzlich verdeckt hat.