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Verbrauchserfassung

Verbrauchserfassung

Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, den Verbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser über Ablesegeräte (Verbrauchserfassungsgeräte) an den Heizkörpern zu erfassen. Eine Ausnahme besteht insoweit nur für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Hier kann im Mietvertrag eine verbrauchsunabhängige Abrechnung (z.B. nach Wohnfläche) vereinbart werden. 

Die häufigste Methode zur Erfassung des Heizverbrauchs sind direkt am Heizkörper montierte Heizkostenverteiler.

Zu unterscheiden sind zwei Arten von Heizkostenvertreilern: Verdunster und elektronische Vertreiler. Gemeinsam ist beiden Meßverfahren, dass sie die verbrauchte Wärmemenge nicht in gesetzlichen Maßeinheiten messen. Sie geben lediglich das Verhältnis des individuellen Verbrauchs zum Gesamtverbrauch wieder. Zwingend erforderlich ist daher, dass alle Heizkörper im Haus mit gleichen Meßgeräten ausgestattet sind.

Heizkostenverdunster

Verdunstungsgeräte bestehen aus einem Gehäuse mit einer Glasampulle, in der sich eine jährlich wechselnde farbliche Flüssigkeit befindet. Bei Wärmeabgabe des Heizkörpers verdunstet die Meßflüssigkeit. Die Ampulle ist oben offen, um die Verdunstung der Flüssigkeit zu ermöglichen. Über eine Strichskala wird die verdunstete Menge abgelesen. Je höher die Temperatur desto schneller verdunstet die Flüssigkeit. Eine Auskühlung der Räume mit einer anschließend starken Erwärmung verursacht daher einen höheren Verbrauch als ein gleichmäßiger Betrieb mit einer geringeren Raumtemperatur. Auch ein Hitzestau führt zu einem erhöhten Verbrauch. Ein Hitzestau entsteht, wenn der Heizkörper durch schwere Vorhänge oder Möbel verdeckt wird. Da die Wärme nicht ungehindert in den Raum entweichen kann, ist die Temperatur vor dem Heizkörper wesentlich höher als im Raum selbst. Es verdunstet mehr Meßflüssigkeit als durch die Wärmeabgabe des Heizkörpers gerechtfertigt wäre.
Die Meßflüssigkeit reagiert auf eine erhöhte Temperatur, gleichgültig ob diese vom Heizkörper, einem zusätzlichen Heizgerät oder von der auf den Verdunster scheinenden Sonne herrührt. 

Man spricht von einer Kaltverdunstung. Die Hersteller der Verdunstungsgeräte versuchen die äusseren Erwärmungsfaktoren durch spezielle Kaltverdunstungsvorgaben bei der Bemessung der Stricheinheiten zu korrigieren. Jedenfalls führt weder die Kaltverdunstung noch die ungleichmäßige Verdunstung zur Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse. Bei den Verdunstungsgeräten muss der Ablesedienst die erfassten Werte in ein Protokoll eintragen und dem Mieter eine Durchschrift aushändigen. Es empfiehlt sich die eingetragenen Werte bei der Ablesung gegenzuprüfen.

Elektronische Heizkostenvertreiler

Moderneren Typs sind die elektronischen Heizkostenverteiler. Der Verbrauch wird aus der Differenz von Oberflächentemperatur des Heizkörpers und Raumtemperatur ermittelt. Die Anzeige des Verbrauchs erfolgt ziffernmäßig. Der wesentliche Unterschied zu den Verdunstern besteht darin, dass der durch einen Wärmestau entstehende Mehrverbrauch vermieden wird. Ist ein entsprechendes Funksystem vorhanden, können die elektronischen Heizkostenverteiler ohne Betreten der Wohnung abgelesen werden. Aufgrund der Ziffernanzeige ist eine Kontrolle durch den Mieter möglich. Die Geräte zeigen den gespeicherten Vorjahreswert und den aktuellen Verbrauch an. Zu Beginn des Abrechnungszeitraumes stellt sich der Zähler auf Null. Der Endbestand der letzten Abrechnungsperiode wird gespeichert und zusammen mit dem aktuellen Verbrauch im Display eingeblendet. Eine weitere Quittierung der Zählerstände durch den Ablesedienst ist bei elektronischen Heizkostenverteilern daher nicht notwendig. Der Mieter kann den gespeicherten Endwert der letzten Abrechnungsperiode noch ein ganzes Jahr lang ablesen.

Wärmezähler

Bei der Lieferung von Fern- und Nahwärme wird der Verbrauch zumeist über einen Wärmezähler gemessen. Im Unterschied zu Verdunstern und elektronischen Heizkostenverteilern wird nicht die Abgabe der Wärme jedes Heizkörpers gemessen, sondern die Wärmeabgabe an die gesamte Wohnung. Die Wärmeabgabe wird aus der Vorlauftemperatur, der Menge des durchgeflossenen Warmwassers und der Rücklauftemperatur errechnet. Da die Geräte eine Zifferanzeige besitzen, kann eine Ablesung und Kontrolle durch den Mieter erfolgen. Wärmezähler unterliegen einer fünfjährigen Eichpflicht.

Warmwasseruhren

Dem System der Wärmezähler entsprechen die Warmwasseruhren. Bei Ihnen wird allerdings nur der Durchfluss des erwärmten Wassers über ein Flügelrad, nicht die Wassertemperatur, gemessen. Auch die Warmwasseruhren unterliegen einer fünfjährigen Eichpflicht. Im Unterschied zu Kaltwasseruhren ist der Vermieter verpflichtet Warmwasseruhren in der Wohnung zu installieren. Rechnet er in der Heizkostenabrechnung die Warmwasserkosten nicht mindestens zu 50% nach dem Verbrauch der Warmwasseruhren ab, kann der Mieter die auf ihn entfallenden anteiligen Warmwasserkosten um 15% kürzen.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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