Gradtagszahlentabelle
Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen.
Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine Zwischenablesung unproblematisch möglich, da der Verbrauch numerisch im Display angezeigt wird.
Schwieriger gestaltet sich eine Zwischenablesung bei Verdunstungsgeräten, da diese mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe arbeiten (siehe hierzu Kapitel Verbrauchserfassung). Erfolgt die Zwischenablesung kurz nach Beginn einer neuen Abrechnungsperiode, wird wegen der Vorgabe ein zu geringer Verbrauch angezeigt. Gegen Ende der Abrechnungsperiode ist die Strichskala zu ungenau, um noch eine deutlich sichtbare Veränderung anzuzeigen. Eine Zwischenablesung ist in diesen Fällen sinnlos. Um die Verbrauchskosten dennoch annähernd fair auf Vor- und Nachmieter zu verteilen, gestattet die Heizkostenverordnung in diesen Fälle eine Aufteilung der Verbrauchskosten nach der Gradtagszahlenmethode.
Über zwanzig Jahre lang wurde an verschiedenen Orten in Deutschland (Berlin, Hamburg, Köln und München) um 7.30 Uhr, 14.30 Uhr und 21.30 Uhr die Außentemperatur gemessen und die mittlere Tagestemperatur berechnet. Unter der Annahme, daß bei Tagen mit einer mittleren Außentemperatur von +15° Celsius und mehr kein Heizbedarf mehr besteht, wurde eine Tabelle erstellt, die den Heizbedarf der einzelnen Monate wiedergibt:
Januar | 170 Anteile |
Februar | 150 Anteile |
März | 130 Anteile |
April | 80 Anteile |
Mai | 40 Anteile |
Juni, Juli und August zusammen | 40 Anteile |
September | 30 Anteile |
Oktober | 80 Anteile |
November | 120 Anteile |
Dezember | 160 Anteile |
In der Summe ergeben sich 1000 Gradtagszahlen für zwölf Monate.
Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert.
Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.
Im Unterschied zu den Heizkosten werden die Warmwasserkosten bei einem Mieterwechsel nicht nach der Gradtagszahlentabelle umgerechnet. Bei den Warmwasserkosten erfolgt eine Umrechnung nach der tatsächlichen Mietzeit, da die Warmwassertemperatur nicht von den Außentemperaturen abhängt.