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Versicherungen

Nebenkosten Versicherung

Zu den umlagefähigen Sachversicherungen eines Hauses gehören insbesondere die Versicherungen gegen:

  • Feuer, Sturm- und Wasserschäden
  • Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser etc.)
  • Glasbruch

Durch eine Haftpflichtversicherung wird die Haftung des Vermieters für Schäden durch das Gebäude abgesichert. Umlagefähige Haftpflichtversicherungen sind:

  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Öltankversicherung
  • Aufzugsversicherung

Nicht umlagefähig sind Versicherungen die ein persönliches Risiko des Vermieters abdecken. Hierzu gehören:

  • Mietrechtsschutzversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenversicherung

Probleme ergeben sich in der Praxis immer wieder, wenn ein Teil des Hauses gewerblich genutzt wird (z.B. Läden, Gaststätten, Banken, Handwerksbetriebe etc.). Bei den Sachversicherungen führt die gewerbliche Nutzung oftmals zu einer Risikoerhöhung und damit zu einer höheren Versicherungsprämie. So liegen beispielsweise die Kosten einer Glasbruchversicherung für ein Gebäude mit Schaufensterscheiben im Erdgeschoss um ein Vielfaches über den Kosten eines vergleichbaren Wohnhauses ohne ein Ladengeschäft.

Der in der Versicherungspolice oder der Prämienrechnung ausgewiesene Zuschlag wegen des höheren Risikos eines Glasbruchs darf nicht auf alle Mieter verteilt werden, sondern hat alleine der Mieter des Ladengeschäftes zu tragen.

Versicherungspolice und Prämienrechnung kann der Mieter bei einer Belegeinsicht prüfen.

Die Prämie der Haftpflichtversicherung richtet sich – wie bei der Grundsteuer – nach der Miethöhe. Ob eine gewerbliche Nutzung zu höheren Kosten führt, hängt von der Berechnungsweise des Versicherers ab. Hier empfiehlt es sich eine Stellungnahme des Versicherers über den Vermieter einzuholen, um die Umlage überhöhter Kosten auszuschließen.

Graues Icon mit einem Informationssymbol im Kreis.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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