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Senioren

Mieterschutz für Senioren

Die demographische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Bevölkerung immer mehr altert. Der Betreuungsbedarf nimmt ständig zu. Viele ältere Menschen leben allein und haben keine Kinder bzw. den Familienmitgliedern ist es, meist aus zeitlichen Gründen, nicht möglich, die Eltern hinreichend zu betreuen. Deshalb gibt es immer mehr sog. Seniorenimmobilien, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Mitbürger ausgerichtet sind. 

Als Interessenverband Mieterschutz e. V. haben wir uns das Ziel gesetzt, Senioren und bei Bedarf auch deren Angehörige in allen mietrechtlichen Angelegenheiten zu beraten.

Dazu gehören nicht nur die mietrechtlichen Probleme in den zurzeit von den Senioren bewohnten Räumlichkeiten, sondern auch die mietrechtliche Unterstützung, wenn ein Wohnungswechsel oder eine Veränderung der Wohnform ansteht.

Die Beratungstätigkeit des Interessenverband Mieterschutz e.V. beschränkt sich derzeit dabei auf die Wohnformen für Mieter, die keinen besonderen Hilfe-, Betreuungs- oder Pflegebedarf haben. 

In Angelegenheiten des “Heimrechts” – siehe hierzu unsere Ausführungen Heimgesetz / WBVG – beraten wir hingegen nicht, da hierbei häufig Probleme im Bereich der Kurzzeitpflege oder der vollstationären Pflege im Vordergrund stehen (z. B. auch Rahmenverträge der Krankenkassen mit den Heimen). 

Falls ein Wohnungswechsel anstehen und Sie sich für das “Betreute Wohnen” entscheiden sollten, haben wir für Sie eine kurze Prüfliste zusammengestellt, die die wichtigsten Punkte für eine Entscheidung enthält.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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