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Beitritt mit einem Verpflichtungsschein

Wenn Sie über einen Verpflichtungsschein vom Sozialamt oder Jobcenter verfügen, können Sie die Mitgliedschaft bei uns für Sie kostenfrei abschließen. Um Ihnen den Ablauf zu erleichtern, haben wir hier die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

1. Beantragung des Verpflichtungsscheins

Bitte beachten Sie, dass der Verpflichtungsschein beim zuständigen Sozialamt oder Jobcenter selbst beantragt werden muss. Dieser Schein dient als Nachweis, dass Ihr Mitgliedsbeitrag durch das Amt übernommen wird. Sobald Sie den Verpflichtungsschein erhalten haben, überprüfen Sie bitte die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum, um sicherzustellen, dass er für den Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bei uns noch gültig ist.

2. Vorlage des Original-Verpflichtungsscheins

Nachdem Sie den Verpflichtungsschein erhalten haben, bringen Sie diesen bitte im Original bei der Anmeldung in einer unserer Geschäftsstellen mit oder füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie uns beide Dokumente per Post zu.

3. Unterstützung bei der Anmeldung

In unserer Geschäftsstelle kümmern wir uns um die Formalitäten und helfen Ihnen dabei, den Beitritt schnell und unkompliziert abzuschließen.

4. Weitere Informationen

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist gerne für Sie da und freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Graues Icon mit einem Informationssymbol im Kreis.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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