Gewerberaummietrecht
Die Geschäftsraummiete unterscheidet sich grundlegend von der Wohnraummiete. Die das soziale Mietrecht prägenden mieterschützenden Vorschriften, insbesondere zum Kündigungsschutz und zum Mietpreisrecht finden keine Anwendung. Sowohl Vermieter als auch Mieter von Geschäftsräumen sind Unternehmer i.S.d. Gesetzes. Entsprechend frei sind sie bei der Ausgestaltung des Mietvertrages. Eine fachlich kompetente Beratung setzt daher nicht nur spezielle miet- und vertragsrechtliche Kentnisse voraus, sondern erfordert auch eine wirtschaftliche Betrachtung des Mietvertrages.
Um der wachsenden Zahl der Mitglieder und unseren Ansprüchen an die fachliche Qualität der Beratungen gerecht zu werden, haben wir eine eigene Arbeitsgemeinschaft Geschäftsraummiete ins Leben gerufen. Auf gewerbliche Mietverträge spezialisierte Juristen beraten Sie in allen Fragen rund um Ihren Geschäftsraummietvertrag.
MACHEN SIE SICH UNSER WISSEN ZU IHREM VORTEIL!