Geerbtes Mietverhältnis
Ein naher Angehöriger ist verstorben – was geschieht mit der Mietwohnung ?
Als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe treten Sie unter bestimmten Bedingungen in ein bestehendes Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ein, d.h. Sie werden im Erbfall ggf. Mieter einer weiteren Wohnung.
Für den Fall, dass Sie das Mietverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen, muss dieses gemäß den gesetzlichen Vorschriften beendet werden. Oftmals stehen dann größere Renovierungsarbeiten an oder sogar noch Mietschulden aus.
Auch wenn Sie das Mietverhältnis fortsetzen wollen, gilt es gesetzliche Sonderregelungen zu beachten.
Für geerbte Mietverhältnisse bieten wir Ihnen eine auf 1 Jahr befristete Mitgliedschaft für € 85,00 an. Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Themenkomplex !
Hier finden Sie die Beitrittsunterlagen für die Mitgliedschaft “Geerbtes Mietverhältnis”.